Als Student ist man meistens knapp bei Kasse und auch mit Studentenjob bleibt am Ende des Jahres meist nur wenig Geld übrig. In diesem Artikel zeigen wir dir deshalb, wie du durch das richtige Ausfüllen deiner Steuererklärung während des Studiums Steuern sparen und somit deine Studentenkasse aufbessern kannst.
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Steuertricks sind nicht nur für Vermögende
Wer gedacht hat, dass nur Reiche durch das richtige Ausfüllen der Steuererklärung Steuern sparen und so ihr Vermögen erhalten können, der liegt falsch. Auch wenn man als Student meist nicht gerade ein hohes Einkommen hat, das man versteuern muss, so lohnt es sich doch, alle wichtigen Tricks und Kniffe rund um Steuern zu kennen, um so bares Geld sparen zu können.
Denn auch wenn man ohne hohes Einkommen während des Studiums nicht viel Steuern sparen kann, so kann man dank des sogenannten Verlustvortrags alle Ausgaben, die sich während des Studiums anhäufen, später von den Steuern abziehen – und das kann sich finanziell durchaus lohnen.
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Dabei ist aber wichtig zu betonen, dass die steuerliche Situation jedes Einzelnen anders aussieht und dass es keine pauschalen Lösungen gibt, die für alle gelten. Im Zweifelsfalls solltest du deshalb einen Steuerberater oder einen Bekannten fragen, der sich mit steuerlichen Fragen gut auskennt.
Zuerst einmal ist wichtig zu verstehen, was der Unterschied zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben ist, damit du deine Abzüge in der Steuererklärung richtig eintragen kannst:
Werbungskosten
Werbungskosten gemäß § 9 I EStG sind Aufwendungen zur “Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen”. Es handelt sich also um Ausgaben, die für eine Erwerbstätigkeit notwendig sind.
Alle Ausgaben, die mit einem Neben- oder Studentenjob in Verbindung stehen, können also zu den Werbungskosten gezählt werden. Zusätzlich werden bei Studenten aber auch Zweitausbildungen zu den Werbungskosten gerechnet. Ein MBA-Studium würde als Zweitstudium steuerlich in dem Fall zu den Werbungskosten gezählt.
Die Werbungskosten sind praktisch, da sie nicht nur im aktuellen Jahr gelten, sondern auch auf spätere Steuerjahre übertragen und dann zum Abzug gebracht werden können – ganz im Gegensatz zu den Sonderausgaben.
Es ist natürlich keine Option, als Student sein Einkommen nicht zu deklarieren – auch wenn es vielleicht relativ gesehen nicht so hoch erscheinen mag. Denn mit den Steuergesetzen in Konflikt zu kommen lohnt sich nicht, zumal es sich um die strengsten und am striktesten durchgesetzten Gesetzen überhaupt handelt.
Was kannst du als Student also tun, um dennoch das Maximum herauszuholen und Steuern einsparen zu können? Die Zauberwörter heißen Werbungskosten respektive Sonderausgaben.
Diese beiden Ausgabeposten kannst du beim Ausfüllen der Steuererklärung geltend machen und zum Abzug bringen – sodass du am Ende weniger Steuern bezahlen musst. Doch was sind Werbungskosten und Sonderausgaben und wo muss man diese eintragen?
Sonderausgaben
Bei den Sonderausgaben auf der anderen Seite handelt sich um Ausgaben, die prinzipiell aus einem privaten Anlass stammen, die aber dennoch in Ausnahmefällen von den Steuern abgesetzt werden können. Welche Ausnahmen das sind, wird gesetzlich genau definiert.
Dazu zählen zum Beispiel Spenden, Beiträge zur Kranken- und anderen Versicherungen, Unterhaltszahlungen und – für Studenten besonders wichtig – die Kosten für Erstausbildungen sowie ein Erststudium.
Dabei gilt aber, dass pro Jahr maximal 6’000 Euro an Sonderkosten geltend gemacht werden können und diese nicht auf spätere Jahre übertragen werden können. Zudem profitierst du als Student nur von diesen Abzügen, wenn du daneben auch ein Einkommen aus einem Studentenjob generierst.
Tipp: Wenn deine Eltern für dich die Erstausbildung bezahlen, dann können diese keine Sonderausgaben in ihrer Steuererklärung abziehen. Es kann sich also lohnen, die Ausbildung selber zu bezahlen und dafür über Unterhaltszahlungen deiner Eltern “ein Einkommen zu generieren”.
Wo muss ich die steuerlichen Abzüge eintragen?
Werbungskosten und Sonderausgaben geltend zu machen, kann für deine Studentenkasse sehr förderlich sein, denn du musst so am Ende des Jahres weniger Steuern bezahlen. Du trägst zwar auch so viele Kosten und Ausgabeposten selber, doch immerhin werden diese dann von deiner Steuerschuld abgezogen.
Je nachdem ob du dich in einer Erst- oder Zweitausbildung befindest, einen Nebenjob hast oder selbständig erwerbstätig bist, musst du die einzelnen Ausgaben bei den Werbungskosten oder aber den Sonderausgaben eintragen.
Hinweis: So oder so solltest du für alle Ausgaben, die du von deinen Steuern abziehen möchtest, Belege aufbewahren, um diese beim Finanzamt nachweisen zu können. Ansonsten kannst du als Student in der Steuererklärung aber auch Pauschalen geltend machen (zum Beispiel 240 € pro Jahr für Telefon/Internet oder 24 € pro Tag Praktikum).
Was kann ich als Student alles von der Steuer absetzen?
Im Folgenden schauen wir uns einmal die einzelnen Ausgabeposten von Studenten genauer an und wie man diese von den Steuern absetzen kann:
1. Studenten-Laptop & Unterrichtsmaterialien
Einer der größten Ausgabeposten eines jeden Studenten ist wohl die Anschaffung eines soliden Laptops fürs Studium. Während früher gedruckte Skripte und Übungsmaterialien zum Standard gehörten, so ist heute ein Laptop an der Uni für die meisten Studenten Pflicht.
Aber kann man als Student seinen Laptop von der Steuer absetzen? Die Antwort ist: ja. Als Student kannst du Unterrichtsmaterialien, Bücher aber auch einen Laptop, den du fürs Studium brauchst, als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
Bis zu einem Gesamtbetrag von 800 € ohne Mehrwertsteuer (respektive 952.00 € bei 19 % MwSt. oder 856.00 € bei 7 % MwSt) kannst du die Ausgaben als sogenannte “Sofortabschreibung” direkt bei den Werbungskosten angeben.
Hast du allerdings für deinen Laptop mehr als den Maximalbetrag ausgegeben, dann wird es etwas komplizierter, denn nun kommt eine sogenannte “Absetzung für Abnutzung” (kurz AfA) zur Anwendung. Diese ermöglicht dir aber, höhere Beträge über mehrere Jahre hinweg von der Steuer abzusetzen.
Bei einem Laptop bedeutet das meist, dass du dessen Kosten über die Nutzungsdauer von drei Jahren hinweg bei den Werbungskosten angeben kannst (natürlich nur jeweils ein Drittel des Kaufpreises). Da die genaue Berechnung etwas kompliziert sein kann, solltest du dich dabei möglichst genau nach den Tabellen der Finanzverwaltung, den sogenannten AfA-Tabellen richten.
Übrigens: Nicht nur neue, sondern auch gebrauchte Unterrichtsmaterialien und Laptops kannst du steuerlich geltend machen. Auch hier legt der Maximalbetrag fest, ob du deine Ausgaben direkt in der nächsten Steuererklärung oder verteilt über mehrere Jahre in den Werbungskosten angeben kannst. Das Gleiche gilt auch für geschenkte oder geerbte Materialien.
2. Fahrtkosten & Reisekosten fürs Studium
Für viele Studenten stellen die Fahr- und Reisekosten zum Studium einen weiteren großen Ausgabeposten dar. Es ist deshalb gut zu wissen, dass Studenten diese Ausgaben in der Steuererklärung zum Abzug bringen können.
Das Finanzamt rechnet dabei mit einer sogenannten Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer. Studenten erhalten also einen Steuerabzug, der direkt von der Distanz zwischen Wohn- und Ausbildungsort abhängt – unabhängig von der Art des Verkehrsmittels.
Es spielt also keine Rolle, ob du mit dem Zug, Bus, Auto oder Fahrrad an die Uni fährst – du kannst sogar zu Fuß gehen und die Distanz dennoch steuerlich geltend machen. Ein Beispiel: Wohnst du 10 Kilometer von deiner Uni entfernt, dann kannst du 10 * 30 Cent, also 3 Euro pro Tag an der Uni als Fahrkosten in deiner Steuererklärung eintragen.
Das Gleiche gilt auch für Fahrten zu Pflichtpraktika, Exkursionen und Lerngruppen – sprich: allem, was mit deinem Studium zu tun.
3. Praktika, Auslandssemester, Lerngruppen & Exkursionen
Gut für Studenten: Ausgaben für Pflichtpraktika, Auslandssemester oder Exkursionen können steuerlich geltend gemacht und als Werbungskosten angegeben werden – egal ob man sich in der Erst- oder Zweitausbildung befindet. Hierbei ist allerdings wichtig, dass man einen Zusammenhang zwischen Praktikum und Ausbildung nachweisen kann.
Musst du als Student also im Rahmen deines Bachelor- oder Masterstudiums ein Pflichtpraktikum absolvieren, so kannst du alle damit in Verbindung stehenden Ausgaben als Werbungskosten von den Steuern abziehen. Das Gleiche gilt auch für ein Auslandssemester: Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten können in der Steuererklärung als Werbungskosten eingetragen werden.
Bist du mehr als drei Monate im Ausland, dann kannst du für Verpflegungsmehraufwendungen einen Pauschalbetrag in der Steuererklärung angeben (der genaue Betrag kann sich von Jahr zu Jahr ändern). Während du bei einem Praktikum in Deutschland für Verpflegung momentan eine Pauschale von 24 Euro pro Tag geltend machen kannst, so kann dies im Ausland mit 22 bis 72 Euro je nach Satz auch mehr sein.
Ähnliches gilt übrigens auch für Lerngruppen: Auch hier kannst du allfällige Reise-, Übernachtungs- oder Verpflegungskosten steuerlich zum Abzug bringen. Es ist dabei aber wichtig, nur Ausgaben anzugeben, die in direktem Zusammenhang mit dem Studium stehen und keinerlei Freizeitaktivitäten beinhalten. Dabei sollte man immer Belege und Nachweise fürs Finanzamt behalten.
4. Semester- und Einschreibegebühren
Verhältnismäßig einfach und unkompliziert ist die steuerliche Situation bei Semester-, Einschreibe-, Kurs-, Prüfungs- und anderen Gebühren: Diese gelten als integraler Bestandteil eines Studiums und können somit steuerlich zum Abzug gebracht werden.
Hier gilt: Gebühren einer Erstausbildung werden als Sonderkosten angegeben, Gebühren einer Zweitausbildung als Werbungskosten.
Übrigens: Falls du ein Fernstudium absolvierst – was sich immer größerer Beliebtheit erfreut – dann kannst auch sämtliche Porto- und Briefkosten von den Steuern abziehen.
5. Miete & Wohnkosten
Die Wohnungsmiete von den Steuern abziehen? Ja, das geht – allerdings nur, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind:
- Du kannst die Miete für ein WG- oder Studentenzimmer nur dann von den Steuern abziehen, wenn du daneben noch einen zweiten festen Wohnsitz hast, der gesetzlich als “Lebensmittelpunkt” definiert wird.
- Dazu muss eine sogenannte “doppelte Haushaltsführung” nachgewiesen werden.
- Neben deinem Studentenzimmer musst du also noch einen weiteren Wohnort haben, wo du mindestens 10 % der laufenden Kosten übernimmst (was das unbezahlte Wohnen bei den Eltern ausschließt).
- All das muss mittels Belegen und Bankauszügen nachgewiesen werden können. Dazu gehören zum Beispiel eine Meldebescheinigung des Erstwohnsitzes sowie Bahntickets oder Tankquittungen, welche die Reiseaktivität nachweisen.
- Wenn die Anforderungen an die doppelte Haushaltsführung erfüllt sind, dann kannst du als Student neben der Miete zusätzlich auch eine Verpflegungspauschale steuerlich zum Abzug bringen
Zusammengefasst kannst du als Student also deine Miete nur dann von den Steuern abziehen, wenn du nur zu Studienzwecken in einem Zimmer oder einer WG lebst, daneben aber noch einen anderen Lebensmittelpunkt hast.
Hinweis: Wenn du neben dem Studium noch bei deinen Eltern lebst und dich dort nicht an den Lebenskosten beteiligst, kannst du die Miete deines Studentenzimmers auch nicht von den Steuern absetzen. Das ändert sich aber, wenn du deinen Eltern einen Anteil fürs Wohnen bezahlst.
6. Handy und Internet
Natürlich kannst du deine private Handy- und Internetnutzung nicht von den Steuern abziehen. Jegliche Nutzung, die aber mit deinem Studium in Verbindung steht, kannst du als Werbungskosten zum Abzug bringen. Das gilt zum Beispiel für das Telefonieren mit Professoren und Lerngruppen oder das Organisieren von Exkursionen und anderen studentischen Anlässen.
Da die meisten Studenten heutzutage wohl eine Flatrate für Handy und Internet nutzen, ist es nicht ganz so einfach, die private Nutzung von derjenigen fürs Studium zu trennen. Man muss also versuchen, einen Prozentwert festzulegen, den man dann bei den Werbungskosten angeben kann. Auch hier sind aber Belege Pflicht, wenn man nicht nur den Pauschalbetrag geltend machen will.
7. Bildungsdarlehen & BAföG
Finanzierst du dein Studium mit einem Bildungsdarlehen oder Studentenkredit? Dann kannst du sämtliche Zinsen, die du auf dieses Darlehen bezahlst, steuerlich zum Abzug bringen. Es spielt dabei keine Rolle, ob du den Bildungskredit während oder erst nach dem Studium zurückzahlst.
Während Tilgungsraten zwar nicht steuerlich geltend gemacht werden können, so ist das bei den Schuldzinsen möglich: Diese können analog zu den Ausbildungskosten entweder als Sonderausgabe oder Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben und zum Abzug gebracht werden.
Falls du dich aber in einer Zweitausbildung befindest und diese über einen Kredit von deinem Arbeitgeber finanzierst, dann gelten etwas andere Bedingungen: Ein rückzahlbarer Kredit ist in diesem Fall nicht steuerlich absetzbar. Wenn du allerdings deinem Arbeitgeber das Darlehen nicht zurückzahlen musst, dann kannst du allfällige Zinsen darauf als Werbungskosten geltend machen.
Wenn du deine Ausbildung teilweise mit BAföG-Unterstützung finanzierst, dann musst du daran denken, dass du diese Unterstützungsgelder in der Steuererklärung von deinen Ausbildungskosten abziehen musst.
Wenn du also zum Beispiel 500 Euro Unterstützung erhalten hast und deine Erstausbildung in einem Jahr 1000 Euro gekostet hat, dann kannst du bei den Sonderausgaben nun nur noch 500 Euro geltend machen.
Aber: Wenn du Unterstützungsgelder zur Deckung deines Lebensunterhalts erhältst, dann müssen diese nicht von den Ausbildungskosten abgezogen werden. Das gilt zum Beispiel für Ausbildungsbeihilfen, Schüler- und Studenten-BAföG sowie Unterhaltsgeld.
Fazit: Wer maximal Steuern sparen möchte, der muss einiges beachten
Wir haben gesehen, dass es viele Möglichkeiten gibt, wie man als Student seine Ausgaben von den Steuern abziehen und somit Geld sparen kann. Gleichzeitig muss man aber auch genau wissen, was man tut, um tatsächlich das Maximum herauszuholen und dabei alles richtig zu machen.
Denn wer bei der Steuererklärung Fehler macht oder Ausgaben falsch angibt, der riskiert am Ende, mit dem Finanzamt in Konflikt zu geraten. Als Grundregel empfiehlt es sich deshalb, immer möglichst viele Belege und Nachweise aufzubewahren, um am Ende so viele Ausgaben steuerlich geltend machen zu können wie möglich.
In diesem Artikel haben wir uns vor allem typische und allgemeine Situationen angeschaut. Es gibt aber durchaus auch Studenten, die finanziell in einer komplexeren Situation leben und zum Beispiel mehrere Einkommen haben. Gerade wenn es dabei um höhere Beträge geht, lohnt es sich auf jeden Fall, einen Steuerberater beizuziehen, um bei der Steuererklärung tatsächlich alles richtig zu machen.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Steuererklärung als Student
Muss ich Zuschüsse und Geschenke von der Familie versteuern?
Fast jeder Student hat schon einmal Geld von Eltern oder Verwandten erhalten – nun fragt sich, ob man diese auch versteuern muss. Generell gilt: Geschenke von der Familie sind nach § 518 BGB bis zu einem gewissen Freibetrag von der Steuer befreit. Bei Geschenken von den Eltern sind dies ganze 400’000 Euro, bei den Großeltern 200’000 Euro und bei anderen Verwandten und Bekannten 20’000 Euro.
Kann ich meine Studiengebühren auch ohne Einkommen von den Steuern abziehen?
Das ist nur möglich, wenn es sich um eine Zweitausbildung handelt, die dann normal bei den Werbungskosten angegeben werden kann. Da du dann höhere Ausgaben als Einnahmen hast, entsteht ein sogenannter Verlustvortrag. Dieser wird später von deinen Steuern abgezogen, sobald du ein Einkommen hast. Praktisch hier: Als Student kannst du deine Steuererklärungen bis zu 7 Jahre rückwirkend einreichen.
Ein Erststudium hingegen muss bei den Sonderausgaben angeben werden, was dir ohne Einkommen steuerlich keine Vorteile bringt, da die Sonderausgaben nur im aktuellen Jahr zum Abzug gebracht werden können.
Muss ich Stipendien versteuern?
In den meisten Fällen müssen öffentlich rechtlich finanzierte Stipendien nicht versteuert werden. Dies aber nur, wenn das Stipendium rein zu Studienzwecken gewährt wurde und nicht im Zusammenhang mit einer Arbeitstätigkeit steht.
Ich habe kein Einkommen – soll ich trotzdem eine Steuererklärung abgeben?
Auch wenn du ohne ein Einkommen nicht dazu verpflichtet bist, so lohnt es sich doch, eine Steuererklärung einzureichen. Denn auch wenn du momentan keine Steuern zahlen musst, so kannst du deine derzeitigen Ausgaben durch einen Verlustvortrag später von deinen Steuern abziehen. Aber keine Angst: Du kannst als Student deine Steuererklärung bis zu 7 Jahre rückwirkend einreichen.
Muss ich als Student Einnahmen aus Minijobs versteuern?
Unterschreiten deine Einnahmen aus Minijobs die Schwelle von 450 Euro, dann bist du nicht dazu verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen. Alles über dem Steuerfreibetrag von 9.408 Euro pro Jahr musst du aber versteuern. So oder so ist es als Student aber sinnvoll, eine Steuererklärung einzureichen, um später steuerliche Abzüge geltend machen zu können.